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Erdgaspreise

Allgemeine Preise und Bedingungen der Versorgung von Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes mit Erdgas im Rahmen der Grundversorgung.

Preisblatt für die Versorgung mit ERDGAS

gültig ab 1. Juli 2009
Allgemeine Preise im Rahmen der Grundversorgungspflicht für die Versorgung mit Erdgas-Niederdruck aus dem Erdgasnetz der SWW Stadtwerke Wadern GmbH. Diese Preise gelten auch bei einer sog. Ersatzversorgung nach § 38 EnWG sowie für bestehende Verträge im Kleinverbrauchs- und Grundpreistarif.

Allgemeine Tarife

Grundpreis¹

Arbeitspreis

ohne MwSt.

€/Jahr

mit MwSt.²

€/Jahr²

ohne MwSt.

Ct/ kWh

mit MwSt.²

Ct/ kWh

Kleinverbrauchertarif

günstig bei Jahresverbrauch bis 2.109 kWh

13,49

16,05

8,35

9,94

Grundpreistarif

günstig bei Jahresverbrauch ab 2.109 kWh

61,35

73,01

6,08

7,24

Heizgasvollversorgung

101,23

120,46

5,30

6,31

Grundpreis erhöht sich bei einer Vertragsleistung größer 6 kW je kW um

3,68

4,38

Änderungen der Allgemeinen Tarife werden gemäß ihrer öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Sondertarife

Grundpreis¹

Arbeitspreis

ohne MwSt.

€/Jahr

mit MwSt.²

€/Jahr

ohne MwSt.

Ct/kWh

mit MwSt.²

Ct/kWh

Heizgas-Sondervereinbarung HGV³

101,23

120,46

5,11

6,08

Erstlaufzeit 1 Jahr, Kündigungsfrist 3 Monate zum Laufzeitende

Grundpreis erhöht sich bei größer 6 kW je kW um

3,68

4,38

Heizgas-Sondervereinbarung HGS³

101,23

120,46

4,88

5,81

Erstlaufzeit 2 Jahre, Kündigungsfrist 3 Monate zum Laufzeitende

Grundpreis erhöht sich bei größer 6 kW je kW um

3,68

4,38

Kombibonus

0,15

0,18

bei gleichzeitigem Strom- und Erdgasbezug von SWW an einer Lieferstelle und Abrechnung über eine gemeinsame Rechnung

Im Zusammenhang mit der Preisanpassung weisen wir auf das bestehende Sonderkündigungsrecht hin.

Bei gewerblicher Erdgasverwendung sowie bei Gasanlagen, deren Vertragsleistung 100 kW übersteigt, erteilen wir Preisauskünfte auf Anfrage. Beim Einsatz von Erdgas als Reserve- und Zusatzversorgung zur sog. Spitzenbedarfsabdeckung neben nicht mit Erdgas betriebenen Anlagen sind Sie verpflichtet, uns vor Errichtung einer derartigen Anlage Mitteilung zu machen. In diesem Fall sind gesonderte Vereinbarungen zu treffen.

Die Erdgaspreise enthalten Konzessionsabgaben, die an die Gemeinden abgeführt werden. Die Höchstbeträge der Konzessionsabgaben betragen nach der „Verordnung über Konzessionsabgabe für Strom und Gas (Konzessions-abgabenverordnung - KAV)“ vom 9. Januar 1992 bei den Allgemeinen Tarifen 0,51 Cent/kWh (Gemeinden bis 25.000 Einwohner), 0,61 Cent/kWh (Gemeinden bis 100.000 Einwohner), bei den Allgemeinen Preisen für sonstige Tariflieferungen 0,22 Cent/kWh (Gemeinden bis 25.000 Einwohner), 0,27 Cent/kWh (Gemeinden bis 100.000 Einwohner) und bei den Sondervereinbarungen 0,03 Cent/kWh. Vereinbarungen mit Städten/Gemeinden darüber, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, genießen Vorrang.

¹ Die Grundpreise werden für den Zeitraum eines Abrechnungsjahres gebildet.
² Das Erdgasentgelt wird auf der Basis der Netto-Preise ermittelt und erhöht sich um die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe. Die angegebenen Brutto-Preise sind aus Übersichtlichkeitsgründen z.T. gerundet.
³ Für Erdgaslieferungen zur Raumheizung, auch in Verbindung mit Kochen und Warmwasserbereitung. Es gelten die zusätzlichen Lieferbedingungen der Heizgas-Sondervereinbarung. Beim Einsatz von Erdgas ab einem Anschlusswert von 35 kW bieten wir für Großwohnanlagen mit mindestens 6 Wohneinheiten sowie für Heizungsanlagen nicht gewerblicher Art mit einer Benutzungsdauer von mehr als 2.500 Stunden/Jahr Sonderpreise an.